Pachtgrund



Die Pacht ist der Miete sehr ähnlich. Im Gegensatz zum Mieter oder zur Mieterin hat der Pächter oder die Pächterin neben dem Nutzungsrecht auch das Recht, Erträge aus dem Pachtgegenstand zu erwirtschaften. Hinweis: Als Pacht wird auch das vereinbarte Entgelt (Pachtzins) bezeichnet. Ein auf einem Pachtgrund errichtetes Objekt nennt man Superedifikat.


Weitere Begriffe finden Sie im Immobilienlexikon
 
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