Grundsteuer



Vom inländischen Grundbesitz laufend zu entrichtende Gemeindesteuer. Landesgesetzliche Regelungen sehen für bestimmte Wohnungsneubauten eine zeitliche Grundsteuerbefreiung für höchstens 20 Jahre vor, die jeweils bei der Gemeinde zu beantragen ist.


Weitere Begriffe finden Sie im Immobilienlexikon
 
Ladekreis
Bitte warten, die Seite wird geladen...
Diese Website verwendet Cookies - mit der Nutzung dieser Website akzeptieren Sie Cookies. Weitere Infos finden Sie hier.