Ablöse



Beim Mieten (insbesondere einer Wohnung) wird als Ablösesumme eine vom Vormieter oder Eigentümer verlangte Einmalzahlung bezeichnet. Zu unterscheiden ist der Investitionsersatz, die der Mieter dem Vermieter nur für wesentliche Verbesserungen als Vergütung zu leisten hat, und der Ablöse, die zwischen Neumieter und Vormieter für zu übernehmende Einrichtungsgegenstände, festes Mobiliar oder ähnliches getätigt wird. Seltener wird dieser Begriff beim Kauf einer Immobilie verwendet.


Weitere Begriffe finden Sie im Immobilienlexikon
 
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