Kleingartenhaus
Der Kleingarten, auch Schrebergarten genannt, bezeichnet ein eingezäuntes Stück Land als Garten, insbesondere eine Anlage von Grundstücken, die von Vereinen (Kleingärtnervereinen, Kleingartenvereinen) verwaltet und günstig an Mitglieder verpachtet werden. Kleingärten sollen der Erholung in der Natur dienen und Stadtbewohnern nach dem Vorbild alter Bauerngärten den Anbau von Obst und Gemüse ermöglichen. Heute findet man in diesen Gärten aber auch Zierpflanzen und Rasenflächen. Die Bebauung dieser Kleingärten, die ein Ausmaß von 120 - 650 m² aufweisen, ist nach dem Kleingartengesetz geregelt.
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