Hauptmiete



Hauptmiete liegt vor, wenn der Mietvertrag mit dem Eigentümer oder Fruchtnießer der Liegenschaft, mit dem Mieter oder Pächter eines ganzen Hauses oder bei Mietgegenständen, die im Wohnungseigentum stehen und das können durchaus auch Geschäftsräumlichkeiten sein, mit dem Wohnungseigentümer geschlossen wird.


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